Kosten

Gesetzliche Krankenversicherung

Leistungen nach den Psychotherapie-Richtlinien werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Für Sie entstehen keine Kosten.


Private Krankenversicherung/ Beihilfe

Die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung Ihres Kindes werden von den privaten Krankenversicherungen oder Beihilfe in der Regel vollständig übernommen. Je nach Versicherung oder ihrem individuell abgeschlossenen Tarif, können jedoch die Anzahl der Therapiesitzungen die erstattet werden variieren. In einem Telefongespräch mit ihrer Krankenkasse erfahren sie, ob ihr Tarif die Kostenerstattung für eine Psychotherapie vorsieht, wie viele Sitzungen erstattet werden und welche Formalitäten bei der Inanspruchnahme einer Psychotherapie für ihr Kind beachtet werden müssen. Einige private Krankenkassen sehen einen schriftlichen Antrag des Therapeuten für die Leistungszusage vor, anderen genügt die Inrechnungstellung der Leistungen durch den Therapeuten.

Die Abrechnung einer Einzelsitzung Verhaltenstherapie erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), der von privaten Kassen und Beihilfestellen anerkannt wird.


Selbstzahler

Eine psychotherapeutische Behandlung Ihres Kindes ist per Selbstzahlung möglich. Der Vorteil für Sie liegt darin, dass die von Ihnen in Anspruch genommenen Leistungen nicht in Ihren Krankenkassen-Unterlagen dokumentiert werden. Eine vorherige Konsultation des Haus- oder Kinderarztes ist in diesem Fall nicht notwendig. Das Honorar wird Ihnen von mir privat in Rechnung gestellt und orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).


Beratung-/Sondierungsgespräche

Die Kosten für Beratung werden generell nicht von den Krankenkassen übernommen und deshalb ausschließlich privat abgerechnet.